Die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems unter Berücksichtigung der Satzung der DGOP für das Qualitätsmanagementsystem der Zytostatika herstellenden Apotheken vom 25. September 2000 dient dem Zweck:
Die an der DGOP-Zertifizierung teilnehmenden Apotheken werden auf der Basis der geltenden Qualitätsstandards für den pharmazeutisch-onkologischen Service (QuapoS) auditiert.
Zertifizierung nach QuapoS

DKG-Zertifizierung
Durch die Deutsche Krebsgesellschaft zertifizierte Zentren müssen jährlich bei einer Begutachtung vor Ort nachweisen, dass sie die fachlichen Anforderungen an die Behandlung der jeweiligen Tumorerkrankung erfüllen und zudem über ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Mit den Onkologischen Zentren, in denen mehrere Tumorerkrankungen unter einem Dach betreut werden, wird das Ziel verfolgt, verschiedene Bereiche (Tumordokumentation, Studienmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsmanagementsystem, Pathologie usw.) übergreifend und interdisziplinär zu organisieren.
Wesentliche Anforderungen zur pharmazeutischen Sicherstellung Onkologischer Zentren wurden im Erhebungsbogen für Onkologische Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft (Kap. 1.9.) festgeschrieben, der die fachlichen Anforderungen für die Betreuung der onkologischen Patienten zusammengefasst.
Die Anforderungen dieses Erhebungsbogens stellen die Basis für Zertifizierungen von Onkologischer Zentren durch die DKG dar. Hier wird auch die externe Abnahme eines QM-Systems in versorgenden Apotheken empfohlen (z.B. apothekenspezifisches QM in der Zytostatika-Herstellung (DGOP)).
Die Zertifizierung der Zentren erfolgt durch OnkoZert. Wir haben Hinweise für die Auditoren von OnkoZert, die bei dem Audit der Apotheke berücksichtigt werden sollen, zusammengestellt. Diese finden Sie im internen Teil der Homepage unter Zertifizierung.