Die mündliche Prüfung findet nach Antragstellung und Zulassung auf Basis der übermittelten Nachweise sowie entsprechender Terminabstimmung im Einzelgespräch statt. Spätestens vier Wochen vor diesem Prüfungstermin sollen die erforderlichen Unterlagen der DGOP komplett vorliegen.
Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission (Vorsitz und zwei Beisitzer) abgenommen, die aus mindestens drei Apothekern, darunter mindestens ein Apotheker für Onkologische Pharmazie, besteht. Die voraussichtliche Zusammensetzung wird mit der Zusage zur Prüfung mitgeteilt.
Die Prüfungsdauer beträgt maximal 60 Minuten. Im kollegialen Prüfungsgespräch wird ein von der Prüfungskommission ausgewählter Fallbericht durch den Prüfling vorgetragen. Die Mitglieder der Kommission können Fragen zu diesem Fallbericht, den weiteren eingereichten Unterlagen und zum gesamten Themenbereich der Onkologischen Pharmazie stellen.
Nach einem kurzen internen Beratungsgespräch der Prüfungskommission wird dem Prüfling das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) mitgeteilt und begründet.
Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung maximal zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens nach drei Monaten.