1) Das Präsidium besteht aus mindestens 4 Personen. Mitglieder des Präsidiums sind:
a) Präsident
b) Vize-Präsident
c) Past-Präsident
d) Sekretär
e) Schatzmeister
f) Schriftführer
g) soweit nicht mit Funktionen im Präsidium vertreten, zusätzlich
– Vertreter aus der Krankenhausapotheke
– Vertreter aus der öffentlichen Apotheke
– Vertreter aus der Universität
– Vertreter der PTA
2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten und den Schatzmeister gemäß Ziffer 1 Buchst. a und c. Diese bilden den Vorstand im Sinne des § 26 des BGB.
3) Entscheidungen des Präsidiums erfolgen einstimmig.
4) Das Präsidium ist für die Erledigung der laufenden Geschäfte zuständig, führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes aus und ist verantwortlich für die Kassenführung.
5) Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt; es bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu Neuwahl im Amt. Eine Blockwahl ist zulässig. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl muss in der mit der Einladung zur Mitgliederversammlung übersandten Tagesordnung angekündigt werden.