1. Zielsetzung
Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit, nach Erfüllung der im Curriculum aufgeführten Voraussetzungen und nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung die Bezeichnung „Onkologischer Pharmazeut DGOP“ verliehen zu bekommen.
2. Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP)“
Die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Onkologischer Pharmazeut DGOP“ entsprechen den aktuellen Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung der Bundesapothekerkammer (BAK) vom 16. Juni 2016. Weitergehende Forderungen, die einzelne Länderkammern aufführen, werden von der DGOP nicht gefordert.
3. Prüfungsablauf
Die mündliche Prüfung findet nach Antragstellung und Zulassung auf Basis der übermittelten Nachweise sowie entsprechender Terminabstimmung im Einzelgespräch statt. Spätestens vier Wochen vor diesem Prüfungstermin sollen die erforderlichen Unterlagen der DGOP komplett vorliegen.
Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission (Vorsitz und zwei Beisitzer) abgenommen, die aus mindestens drei Apothekern, darunter mindestens ein Apotheker für Onkologische Pharmazie, besteht. Die voraussichtliche Zusammensetzung wird mit der Zusage zur Prüfung mitgeteilt.
Die Prüfungsdauer beträgt maximal 60 Minuten. Im kollegialen Prüfungsgespräch wird ein von der Prüfungskommission ausgewählter Fallbericht durch den Prüfling vorgetragen. Die Mitglieder der Kommission können Fragen zu diesem Fallbericht, den weiteren eingereichten Unterlagen und zum gesamten Themenbereich der Onkologischen Pharmazie stellen.
Nach einem kurzen internen Beratungsgespräch der Prüfungskommission wird dem Prüfling das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) mitgeteilt und begründet.
Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung maximal zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens nach drei Monaten.
4. Prüfungsausschuss der DGOP
Der Prüfungsausschuss der DGOP besteht aus Apothekern mit der Weiterbildung Onkologischer Pharmazeut bzw. einer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Onkologie. Die Mitglieder sind für die Aktualität der Prüfungsunterlagen zuständig, prüfen die eingereichten Unterlagen und werden als Prüfer eingesetzt.
Mitglieder: Jürgen Barth, Maika Bester, Kerstin Bornemann, Pauline Dürr, Oliver Feth, Dr. Annette Freidank, Michael Höckel, Hannelore Kreckel, Denise Lenssen, Michael Marxen, Klaus Meier, Dr. Katrin Mühlefeld, Dr. Jutta Redlin, Franziska Schön, Dr. Tilman Schöning, Andrea Schönrock, Dr. Karen Tiede, Katrin Wolber
5. Prüfungstermine
Prüfungen finden im Rahmen der NZW-Kongresse (NZW-Hamburg und NZW-Sommer) statt oder nach Absprache.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online unter dem u.a. Link. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsplätze begrenzt sind und nach dem “First-come-first-served”-Prinzip vergeben werden. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an pruefungen[at]conevent.de.
6. Prüfungsgebühren
Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP) inkl. Zertifikatserteilung
250,00 EUR für DGOP-Mitglieder
350,00 EUR für Nicht-DGOP-Mitglieder
7. Sonstige prüfungsrelevante Aspekte DGOP
Dauer der Weiterbildung
Die Dauer einer Bereichsweiterbildung umfasst 12 Monate Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigung dauert die Weiterbildungszeit entsprechend länger (bei einer 50%-igen Beschäftigung 24 Monate Weiterbildungszeit). Es wird empfohlen die Weiterbildung innerhalb von drei Jahren abzuschließen.
Zeitpunkt der Prüfung
Die DGOP empfiehlt die Prüfung nicht später als 18 Monate nach dem letzten Weiterbildungs-Seminar anzumelden. Liegen die Weiterbildungs-Seminare länger zurück, so ist im Vorfeld zu klären, ob einzelne Seminare wiederholt werden sollten.
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß durchlaufen sowie durch Zeugnisse, Bescheinigungen und Projektarbeiten belegt ist (siehe Checkliste). Eine Ablehnung der Zulassung ist dem Antragsteller mit Begründung schriftlich mitzuteilen.
8. Weitere Hinweise
Onkologische Pharmazeuten (DGOP) mit bestandener Prüfung haben die Möglichkeit durch Teilnahme an den erforderlichen vorgegebenen 25 Seminarstunden zum Thema Biosimilars die entsprechende europäische Qualifikation „Onkologische Pharmazeut/in (ESOP) zu erwerben. Alternativ wäre es, die Weiterbildung zum europäischen onkologischen Pharmazeuten/in (ESOP) durchzuführen.
Die vollständigen Seminarthemen finden Sie hier.