Onkologischer Pharmazeut - Prüfungsinformationen
1. Zielsetzung
Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit, nach Erfüllung der im Curriculum aufgeführten Voraussetzungen und nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung die Bezeichnung "Onkologischer Pharmazeut DGOP" verliehen zu bekommen.
2. Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP)“
Die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Onkologischer Pharmazeut/in DGOP entsprechen der Bundesapothekerkammer. Sie finden die Details auf der entsprechenden Internetseite.
Hinweis zu den zur Prüfung einzureichenden Unterlagen:
- Die Teilnahme an den erforderlichen Seminaren werden mittels Teilnahmebescheinigungen belegt.
- Die zeitlichen Voraussetzungen sowie der Nachweis über die jeweils erforderliche Anzahl der persönlichen Zytostatikaherstellungen, Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen werden vom Apotheken- oder Ausbildungsleiter formlos bescheinigt. Die dazugehörige Dokumentation liegt im jeweiligen Betrieb zwecks Nachvollziehbarkeit vor.
- Die Darstellung der Bearbeitung und Dokumentation der Anfragen erfolgt in der Form, in der die jeweilige Apotheke/Betrieb gemäß der eigenen QM-Vorgaben dokumentiert.
- Die Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fortbildungsveranstaltung ist mit Angabe des Datums, den entsprechenden Unterlagen, sowie Angaben über Zielgruppe und Anzahl der Teilnehmer zu belegen.
- Das persönlich erstellte Patienteninformationsblatt sowie die Dokumentation der pharmazeutisch-onkologischen Fallberichte erfolgt in der Form, in der die jeweilige Apotheke/Betrieb gemäß der eigenen QM-Vorgaben dokumentiert.
3. Prüfungsablauf
Die mündliche Prüfung findet nach Antragstellung und Zulassung auf Basis der übermittelten Nachweise sowie entsprechender Terminabstimmung im Einzelgespräch statt. Spätestens sechs Wochen vor diesem Prüfungstermin sind die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, die aus mindestens drei Mitgliedern, darunter mindestens ein Apotheker für Onkologische Pharmazie, besteht und vom DGOP-Präsidium berufen wurde.
Die Prüfungsdauer beträgt maximal 60 Minuten. Im kollegialen Prüfungsgespräch wird ein von der Prüfungskommission ausgewählter Fallbericht durch den Prüfling vorgetragen. Die Mitglieder der Kommission stellen Fragen zu diesem Fallbericht, den anderen eingereichten Unterlagen und darüber hinaus zum gesamten Themenbereich der Onkologischen Pharmazie.
Nach einem kurzen internen Beratungsgespräch der Prüfungskommission wird dem Prüfling das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) mitgeteilt und begründet.
Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung maximal zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens nach drei Monaten.
4. Prüfungskommission der DGOP
Vorsitzender:
Der Prüfungsvorsitzende der jeweiligen Prüfung wird von den drei Prüfern vor Ort bestimmt.
Mitglieder: Jürgen Barth, Kerstin Bornemann, Prof. Dr. Niels Eckstein, Oliver Feth, Dr. Annette Freidank, Michael Heymann, Michael Höckel, Hannelore Kreckel, Michael Marxen, Klaus Meier, Dr. Katrin Mühlenfeld, Dr. Tilman Schöning, Dr. Gisela Sproßmann-Günther, Katrin Wolber.
5. Prüfungsgebühren
Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP) inkl. Zertifikatserteilung
250,00 EUR für DGOP-Mitglieder
350,00 EUR für Nicht-DGOP-Mitglieder
6. Sonstige prüfungsrelevante Aspekte für DGOP:
Zeitpunkt der Prüfung:
DGOP-Empfehlung: „nicht später als 18 Monate nach dem letzten WB-Seminar“
[BAK-Empfehlungen 2016: Am Ende der Weiterbildungszeit (von 12 Monaten) weist der Weiterzubildende die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen bei der abschließenden Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer nach]
Zulassung zur Prüfung: Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß durchlaufen sowie durch Zeugnisse, Bescheinigungen und Projektarbeiten belegt ist. Eine Ablehnung der Zulassung ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit Begründung schriftlich mitzuteilen. [§7 WBO Hamburg 2016)
Vollzeittätigkeit Die Weiterbildung ist grundsätzlich ganztägig und in Vollzeittätigkeit durchzuführen. Die Weiterbildung kann auch in Teilzeitbeschäftigung erfolgen, sofern die wöchentliche Dauer der Teilzeitbeschäftigung mindestens die Hälfte der wöchentlichen Dauer einer Vollzeitbeschäftigung beträgt. Die Teilzeitbeschäftigung kann mit dem jeweiligen Anteil, bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung auf die vorgeschriebene Dauer der Weiterbildungszeit, nur dann angerechnet werden, wenn sie vorher der Apothekerkammer angezeigt wurde. [§2 Abs.3 WBO Hamburg 2016]
7. Weitere Hinweise
Onkologische Pharmazeuten (DGOP) mit bestandener Prüfung haben die Möglichkeit durch Teilnahme an den erforderlichen vorgegebenen 25 Seminarstunden zum Thema Biosimilars die entsprechende europäische Qualifikation „Onkologische Pharmazeut/in (ESOP) zu erwerben. Alternativ wäre es, die Weiterbildung zum europäischen onkologischen Pharmazeuten/in (ESOP) durchzuführen.
- Die vollständigen Seminarthemen finden Sie unter: http://www.dgop.org/afw_op_weiterbildung.html
Download Informationsblatt "Onkologischer Pharmazeut DGOP"
Download Checkliste Unterlagen Prüfungszulassung