Über uns
Fallberichte
News
Termine
Kontinuierliche
Weiterqualifizierung

          Interaktives
          Selbststudium

          Richtlinie
          kontinuierliche
          Fortbildung

          PTA Onkologie
          DGOP

          Onkologischer
          Pharmazeut

          Zertifikatskurs
          Aseptisches
          Arbeiten

Downloads
Publikationen
Links
Kontakt
Mitglieder Login
Impressum

Richtlinie zur Unterstützung des freiwilligen Fortbildungszertifikates
durch die DGOP e.V.
Präambel

Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e.V.) trägt dazu bei,
- die fachlichen Kenntnisse für onkologisch tätige und interessierte Pharmazeuten und anderen im onkologischen Team tätige Berufsgruppen auf hohem Niveau zu sichern und zu erweitern sowie
- den Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikates in den Apotheker- und/oder Ärztekammern sowie ein entsprechendes System der zertifizierten Fortbildung im Teilgebiet Onkologische Pharmazie sinnvoll zu ergänzen.


§ 1 Zweck

Die Richtlinie dient der ständigen Verbesserung beruflichen Handelns und ist ein Instrument zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung in der Onkologie.

§ 2 Begriffsbestimmungen


a) Fortbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie sind Maßnahmen, die zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Schwerpunkt Onkologische Pharmazie beitragen, wie z.B. Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Workshops; Besuch von Vorträgen; Fachliche Moderation, Vorträge bzw. Seminare, Besuch von Vorträgen; Autorenschaft in der Zeitschrift „Onkologische Pharmazie“; Bearbeitung von Lektionen (internetbasiert oder in Zeitungen/Zeitschriften) mit Lernerfolgskontrolle, z. B. Testiertes interaktives Selbststudium-DGOP.

b) Fortbildungspunkte werden in unterschiedlicher Anzahl konkret vergeben und bringen zum Ausdruck, inwieweit eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse mit dem Schwerpunkt Onkologische Pharmazie beiträgt.

c) Testierung beschreibt die Erteilung eines Zertifikates durch die DGOP, das nach Erreichen einer festzulegenden Punktzahl innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes an eine Person nach formaler Prüfung vergeben wird.

d) Akkreditierung qualifiziert die Fortbildungsmaßnahmen dahingehend, dass in Abstimmung mit den Apotheker- und/oder Ärztekammern sowie auf der Basis von Akkreditierungsstandards (inkl. Lernziele, Benennung und Angabe der Qualifikation des Autors, ggf. der Art der Lernerfolgskontrolle) durch die DGOP Fortbildungspunkte vergeben werden.

e) Lernerfolgskontrolle ist eine mündliche oder schriftliche Überprüfung, ob der Teilnehmer ausgewählte Fragen, die Gegenstand der Fortbildung waren, am Ende oder im zeitlichen Abstand von der Fortbildungsmaßnahme im wesentlichen richtig beantworten kann.


§ 3 Fortbildungspunkte

Es werden 1 bis 3 Punkte je nach Umfang und Qualität der Fortbildungsmaßnahme vergeben für:

Kategorie

Fortbildungsmaßnahme

Bewertung durch Fortbildungspunkte (FP)

1

Teilnahme an Kongressen (national oder international)

1 FP pro Fortbildungseinheit, max. 8 FP pro Tag

2

Teilnahme an Seminaren, Workshops (mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer)

1 FP pro Fortbildungseinheit, max. 8 FP pro Tag

3

Besuch von Vorträgen einschließlich Diskussion

1 FP pro Fortbildungseinheit

4

Vorträge beziehungsweise Seminare über eigene wissenschaftliche Erkenntnisse oder nach Literaturstudium

3 FP pro Fortbildungseinheit

5

Fachliche Moderation

1 FP pro Fortbildungseinheit

6

Autorenschaft in der Zeitschrift „Onkologische Pharmazie“ bzw. für das Testierte interaktive Selbststudium-DGOP

3 FP pro Beitrag

7

Testiertes interaktives Selbststudium DGOP bzw. Bearbeitung von Lektionen mit Lernerfolgskontrolle (z.B. internetbasiert oder in onkologischen Fachzeitschriften)

1 FP pro Fortbildungseinheit

Bei Maßnahmen der Kategorien 4 bis 6 ist der Erkenntnisstand der pharmazeutischen Wissenschaften zu berücksichtigen. Deren mehrfache Anerkennung identischer Maßnahmen ist innerhalb von 3 Jahren nicht möglich.


§ 4 Zertifikat

Das Zertifikat wird dem Antragsteller von der DGOP nach Erreichen der erforderlichen Punktzahl erteilt.


§ 5 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 01. Juli 2003 in Kraft.

Hamburg, den 01. Juli 2003
Klaus Meier
Präsident DGOP

Richtlinie als PDF Dokument

>>zurück