Richtlinie zur Unterstützung des freiwilligen Fortbildungszertifikates
durch die DGOP e.V.
Präambel
Die Deutsche Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP e.V.) trägt
dazu bei,
- die fachlichen Kenntnisse für onkologisch tätige und interessierte
Pharmazeuten und anderen im onkologischen Team tätige Berufsgruppen
auf hohem Niveau zu sichern und zu erweitern sowie
- den Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikates in den Apotheker-
und/oder Ärztekammern sowie ein entsprechendes System der zertifizierten
Fortbildung im Teilgebiet Onkologische Pharmazie sinnvoll zu ergänzen.
§
1 Zweck
Die Richtlinie dient der ständigen Verbesserung beruflichen Handelns
und ist ein Instrument zur Qualitätssicherung der Patientenversorgung
in der Onkologie.
§ 2 Begriffsbestimmungen
a) Fortbildungsmaßnahmen im Sinne der Richtlinie sind Maßnahmen,
die zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse
und Fertigkeiten mit dem Schwerpunkt Onkologische Pharmazie beitragen, wie
z.B. Teilnahme an Kongressen, Seminaren, Workshops; Besuch von Vorträgen;
Fachliche Moderation, Vorträge bzw. Seminare, Besuch von Vorträgen;
Autorenschaft in der Zeitschrift „Onkologische Pharmazie“; Bearbeitung
von Lektionen (internetbasiert oder in Zeitungen/Zeitschriften) mit Lernerfolgskontrolle,
z. B. Testiertes interaktives Selbststudium-DGOP.
b) Fortbildungspunkte werden in unterschiedlicher Anzahl konkret vergeben
und bringen zum Ausdruck, inwieweit eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme
zur Sicherung und Erweiterung der notwendigen beruflichen Kenntnisse mit
dem Schwerpunkt Onkologische Pharmazie beiträgt.
c) Testierung beschreibt die Erteilung eines Zertifikates durch die DGOP,
das nach Erreichen einer festzulegenden Punktzahl innerhalb eines festzulegenden
Zeitraumes an eine Person nach formaler Prüfung vergeben wird.
d) Akkreditierung qualifiziert die Fortbildungsmaßnahmen dahingehend,
dass in Abstimmung mit den Apotheker- und/oder Ärztekammern sowie auf
der Basis von Akkreditierungsstandards (inkl. Lernziele, Benennung und Angabe
der Qualifikation des Autors, ggf. der Art der Lernerfolgskontrolle) durch
die DGOP Fortbildungspunkte vergeben werden.
e) Lernerfolgskontrolle ist eine mündliche oder schriftliche Überprüfung,
ob der Teilnehmer ausgewählte Fragen, die Gegenstand der Fortbildung
waren, am Ende oder im zeitlichen Abstand von der Fortbildungsmaßnahme
im wesentlichen richtig beantworten kann.
§ 3 Fortbildungspunkte
Es werden 1 bis 3 Punkte je nach Umfang und Qualität der Fortbildungsmaßnahme
vergeben für:
Kategorie |
Fortbildungsmaßnahme |
Bewertung durch Fortbildungspunkte (FP) |
1 |
Teilnahme an Kongressen (national oder international) |
1 FP pro Fortbildungseinheit, max. 8 FP pro Tag |
2 |
Teilnahme an Seminaren, Workshops (mit aktiver Beteiligung der Teilnehmer) |
1 FP pro Fortbildungseinheit, max. 8 FP pro Tag |
3 |
Besuch von Vorträgen einschließlich Diskussion |
1 FP pro Fortbildungseinheit |
4 |
Vorträge beziehungsweise Seminare über eigene wissenschaftliche
Erkenntnisse oder nach Literaturstudium |
3 FP pro Fortbildungseinheit |
5 |
Fachliche Moderation |
1 FP pro Fortbildungseinheit |
6 |
Autorenschaft in der Zeitschrift „Onkologische Pharmazie“ bzw.
für das Testierte interaktive Selbststudium-DGOP |
3 FP pro Beitrag |
7 |
Testiertes interaktives Selbststudium DGOP bzw. Bearbeitung von
Lektionen mit Lernerfolgskontrolle (z.B. internetbasiert oder in onkologischen
Fachzeitschriften) |
1 FP pro Fortbildungseinheit |
Bei Maßnahmen der Kategorien 4 bis 6 ist der Erkenntnisstand der pharmazeutischen
Wissenschaften zu berücksichtigen. Deren mehrfache Anerkennung identischer
Maßnahmen ist innerhalb von 3 Jahren nicht möglich.
§
4 Zertifikat
Das Zertifikat wird dem Antragsteller von der DGOP nach Erreichen der erforderlichen
Punktzahl erteilt.
§
5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01. Juli 2003 in Kraft.
Hamburg, den 01. Juli 2003
Klaus Meier
Präsident DGOP
Richtlinie als PDF Dokument
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