Onkologischer Pharmazeut - Prüfungsinformationen

1. Zielsetzung

Onkologisch-pharmazeutisch tätige Apothekerinnen und Apotheker haben die Möglichkeit, nach Erfüllung der im Curriculum aufgeführten Voraussetzungen und nach Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung die Bezeichnung "Onkologischer Pharmazeut DGOP" verliehen zu bekommen.

2. Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP)“

Die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Onkologischer Pharmazeut DGOP“ entsprechen den aktuellen Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung der Bundesapothekerkammer (BAK) vom 16. Juni 2016. Weitergehende Forderungen, die einzelne Länderkammern aufführen, werden von der DGOP nicht gefordert.

Hinweis zu den zur Prüfung einzureichenden Unterlagen:

  • Die Teilnahme an den erforderlichen Seminaren werden mittels Teilnahmebescheinigungen belegt.
  • Der Nachweis über die zeitlichen Voraussetzungen, die jeweils erforderliche Anzahl der persönlichen Zytostatikaherstellungen und Plausibilitätsprüfungen ist von der Apotheken- oder Abteilungsleitung auf dem Formblatt zu bestätigen. Die dazugehörige Dokumentation liegt im jeweiligen Betrieb zwecks Nachvollziehbarkeit vor.
  • Die Darstellung der Bearbeitung und Dokumentation der Anfragen erfolgt anhand des Formblatts oder gemäß der eigenen QM-Vorgaben.
  • Die Planung und Durchführung von mindestens einer Schulungs- oder Fort-bildungsveranstaltung ist mit Angabe des Datums, den entsprechenden Unterlagen, sowie Angaben über Zielgruppe und Anzahl der Teilnehmer zu belegen.
  • Das persönlich erstellte Patienteninformationsblatt sowie die Dokumentation der pharmazeutisch-onkologischen Fallberichte erfolgt anhand des SOAP-Schemas oder in der Form, in der die jeweilige Apotheke/Betrieb gemäß der eigenen QM-Vorgaben dokumentiert.

3. Prüfungsablauf

Die mündliche Prüfung findet nach Antragstellung und Zulassung auf Basis der übermittelten Nachweise sowie entsprechender Terminabstimmung im Einzelgespräch statt. Spätestens vier Wochen vor diesem Prüfungstermin sollen die erforderlichen Unterlagen der DGOP komplett vorliegen.

Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission (Vorsitz und zwei Beisitzer) abgenommen, die aus mindestens drei Apothekern, darunter mindestens ein Apotheker für Onkologische Pharmazie, besteht. Die voraussichtliche Zusammensetzung wird mit der Zusage zur Prüfung mitgeteilt.

Die Prüfungsdauer beträgt maximal 60 Minuten. Im kollegialen Prüfungsgespräch wird ein von der Prüfungskommission ausgewählter Fallbericht durch den Prüfling vorgetragen. Die Mitglieder der Kommission können Fragen zu diesem Fallbericht, den weiteren eingereichten Unterlagen und zum gesamten Themenbereich der Onkologischen Pharmazie stellen.

Nach einem kurzen internen Beratungsgespräch der Prüfungskommission wird dem Prüfling das Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) mitgeteilt und begründet.

Bei Nichtbestehen kann diese Prüfung maximal zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens nach drei Monaten.

4. Prüfungsausschuss der DGOP

Der Prüfungsausschuss der DGOP besteht aus Apothekern mit der Weiterbildung Onkologischer Pharmazeut bzw. einer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Onkologie. Die Mitglieder sind für die Aktualität der Prüfungsunterlagen zuständig, prüfen die eingereichten Unterlagen und werden als Prüfer eingesetzt.

Mitglieder: Jürgen Barth, Kerstin Bornemann, Prof. Dr. Niels Eckstein, Oliver Feth, Dr. Annette Freidank, Michael Höckel, Hannelore Kreckel, Denise Lenssen, Michael Marxen, Klaus Meier, Dr. Katrin Mühlefeld, Dr. Tilman Schöning, Katrin Wolber

5. Prüfungsgebühren

Onkologische/r Pharmazeut/in (DGOP) inkl. Zertifikatserteilung
250,00 EUR für DGOP-Mitglieder
350,00 EUR für Nicht-DGOP-Mitglieder

6. Sonstige prüfungsrelevante Aspekte DGOP:

Dauer der Weiterbildung
Die Dauer einer Bereichsweiterbildung umfasst 12 Monate Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigung dauert die Weiterbildungszeit entsprechend länger (bei einer 50%-igen Beschäftigung 24 Monate Weiterbildungszeit). Es wird empfohlen die Weiterbildung innerhalb von drei Jahren abzuschließen.

Zeitpunkt der Prüfung
Die DGOP empfiehlt die Prüfung nicht später als 18 Monate nach dem letzten Weiterbildungs-Seminar anzumelden. Liegen die Weiterbildungs-Seminare länger zurück, so ist im Vorfeld zu klären, ob einzelne Seminare wiederholt werden sollten.

Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung wird ausgesprochen, wenn die Weiterbildung ordnungsgemäß durchlaufen sowie durch Zeugnisse, Bescheinigungen und Projektarbeiten belegt ist (siehe Checkliste). Eine Ablehnung der Zulassung ist dem Antragsteller mit Begründung schriftlich mitzuteilen.

7. Weitere Hinweise

Onkologische Pharmazeuten (DGOP) mit bestandener Prüfung haben die Möglichkeit durch Teilnahme an den erforderlichen vorgegebenen 25 Seminarstunden zum Thema Biosimilars die entsprechende europäische Qualifikation „Onkologische Pharmazeut/in (ESOP) zu erwerben. Alternativ wäre es, die Weiterbildung zum europäischen onkologischen Pharmazeuten/in (ESOP) durchzuführen.


Download Informationsblatt "Onkologischer Pharmazeut DGOP"


Download Checkliste Unterlagen Prüfungszulassung


Download Formblatt Nachweis Dauer & Tätigkeiten


Download Formblatt Beantwortung von Anfragen


Download Prüfungsausschuss